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1337. März 23. Breslau (dat.).

Oculi.

Joh., Kg v. B. etc., bek. gegenüber dem Bgmstr, dem Rate u. der Gesamtheit der Bgrschaft der St. Glogau, daß er wegen ihrer ihm erwiesenen Ergebenheit aus besonderer Gunst für ihr künftiges Gedeihen die zwischen ihrer Stadt u. der außerhalb ihrer Stadtmauern gelegenen Marienkirche (Dom) befindl. Neustadt ihrer Stadt einverleibt, sowie mit dem Gericht u. allen zu der Neustadt gehörigen Rechten u. Bestandteilen geschenkt hat, jedoch mit Ausnahme der Fischer u. Fischereien daselbst, die er s. Herrschaft vorbehält.

O. Z.


Glog. Stadtarch. Orig. Perg. m. d. großen kgl. Reitersiegel u. dem Adlerrücksiegel, sowie i. e. Abschr. a. d. 15. Jh. das. i. Kopialbuch gen. Liber cum cruce, fol. 31. Mangelh. Abdr. b. Minsberg, Gesch. der St. u. Fest. Glogau I, 357 u. auszügl. i. C. d. Sil. XXVIII, 22 Nr. 67.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke.